Margarete Mahn - Die rote Bürgermeisterin - Ein biographischer Roman – Buch neu kaufen
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* Inkl. Mwst.
Autor/in:
ISBN:
9783932696879
(ISBN-10: 3932696875)Zustand:
Neuware
Verlag:
Format:
210x148 mm
Seiten:
262
Gewicht:
360 g
Einband:
Taschenbuch
Sprache:
Deutsch
Verlagstext:
„Vom bremerhavener Arbeiterkind zur roten Bürgermeisterin“, unter dieses Diktum stellte die spätere
Wahlmecklenburgerin Margarete Mahn im Alter, 1990, ihr Leben:
Margarete Mahn: 1913 geboren, Arbeiterkind aus Bremerhaven, als junges Mädchen Babysitterin im Haushalt von Lale Andersen und dem Maler Paul Ernst Wilke, ab 1927 Verkäuferinnen-Lehre, SAJ-Mitglied und ab 1931 in der SPD.
In der SAJ lernte Margarete den Schriftsetzer Reinhard Mahn kennen. Arbeitslosigkeit trieb ihn 1934 ostwärts nach Spremberg in der Lausitz, wo er Anstellung fand. Im Oktober 1938 folgte Margarete, im Januar 1939 heiratete das junge Paar, dem wenig Zeit für Eheglück blieb: Margarete arbeitete in einer Drahtbürstenfabrik. Reinhard wurde einberufen. Wenige „Heimaturlaube“. 1941: Kurz vor der Geburt ihres Sohnes Peter erlag er den Folgen einer Schußverletzung an der fernen Ostfront.
Als Antifaschistin und junge Kriegswitwe 1945 auf den Aufbau einer besseren Gesellschaft hoffend, 1945 „mit allen guten Vorsätzen“ der KPD beitretend, avancierte Grete Mahn ab 1958 im Mecklenburgischen zur „roten Bürgermeisterin“ in Groß Ridsenow und Siemitz (bis 1973). Nicht erfolglos in den dortigen bäuerlichen Lebenswelten, musste sie hier aber die Widersprüche ihrer Ideale und des DDR-Alltags erfahren, – besonders als ihr eigener Sohn Anfang der sechziger Jahre einen Fluchtversuch in den Westen unternahm. Ab 1981 lebte die Pensionärin im nahen Güstrow. Nach dem Fall der Mauer reflektierte sie über ihren Lebensweg und den „Sozialismus“, der nach ihrer Auffassung keiner war: „Was ist denn das für ein Sozialismus gewesen, der bei Gegenwind (.) zusammenklatscht wie ein Kartenhaus?“, schrieb Margarete Mahn 1991 in einem Brief an Gregor Gysi. „Besinne Dich doch, etwas vollkommen Neues muß her, anstatt daß Ihr mit dem halb neuen, halb alten Laden weiterwirtschaftet, denn daß daraus etwas für die Dauer Nützliches und Erfolgreiches werden könnte, das nimmt Euch die Bevölkerung nicht ab.“
Wolfgang Beutin, geboren 1934, verbrachte als Kind das letzte Kriegsjahr in Güstrow und schrieb hierüber seinen 1985 veröffentlichten Roman: „Das Jahr in Güstrow“. Als er nach dem Fall der Mauer eine Lesung in Schwerin veranstaltete, nahm Margarete Mahn Kontakt zu ihm auf. Bei mehreren Treffen erzählte sie Beutin bereitwillig aus ihrem Leben und stellte ihm Dokumente zur Verfügung. Daraus entstand 20 Jahre später der hier vorliegende Roman, der keineswegs die quellenkritischen Ansprüche einer historischen Darstellung für sich reklamiert, wohl aber – bei allen Einforderungen schriftstellerischer Freiheit – ein wahrhaftiges Lebensbild einer „roten Bürgermeisterin“ in Mecklenburg zeichnet.
Wahlmecklenburgerin Margarete Mahn im Alter, 1990, ihr Leben:
Margarete Mahn: 1913 geboren, Arbeiterkind aus Bremerhaven, als junges Mädchen Babysitterin im Haushalt von Lale Andersen und dem Maler Paul Ernst Wilke, ab 1927 Verkäuferinnen-Lehre, SAJ-Mitglied und ab 1931 in der SPD.
In der SAJ lernte Margarete den Schriftsetzer Reinhard Mahn kennen. Arbeitslosigkeit trieb ihn 1934 ostwärts nach Spremberg in der Lausitz, wo er Anstellung fand. Im Oktober 1938 folgte Margarete, im Januar 1939 heiratete das junge Paar, dem wenig Zeit für Eheglück blieb: Margarete arbeitete in einer Drahtbürstenfabrik. Reinhard wurde einberufen. Wenige „Heimaturlaube“. 1941: Kurz vor der Geburt ihres Sohnes Peter erlag er den Folgen einer Schußverletzung an der fernen Ostfront.
Als Antifaschistin und junge Kriegswitwe 1945 auf den Aufbau einer besseren Gesellschaft hoffend, 1945 „mit allen guten Vorsätzen“ der KPD beitretend, avancierte Grete Mahn ab 1958 im Mecklenburgischen zur „roten Bürgermeisterin“ in Groß Ridsenow und Siemitz (bis 1973). Nicht erfolglos in den dortigen bäuerlichen Lebenswelten, musste sie hier aber die Widersprüche ihrer Ideale und des DDR-Alltags erfahren, – besonders als ihr eigener Sohn Anfang der sechziger Jahre einen Fluchtversuch in den Westen unternahm. Ab 1981 lebte die Pensionärin im nahen Güstrow. Nach dem Fall der Mauer reflektierte sie über ihren Lebensweg und den „Sozialismus“, der nach ihrer Auffassung keiner war: „Was ist denn das für ein Sozialismus gewesen, der bei Gegenwind (.) zusammenklatscht wie ein Kartenhaus?“, schrieb Margarete Mahn 1991 in einem Brief an Gregor Gysi. „Besinne Dich doch, etwas vollkommen Neues muß her, anstatt daß Ihr mit dem halb neuen, halb alten Laden weiterwirtschaftet, denn daß daraus etwas für die Dauer Nützliches und Erfolgreiches werden könnte, das nimmt Euch die Bevölkerung nicht ab.“
Wolfgang Beutin, geboren 1934, verbrachte als Kind das letzte Kriegsjahr in Güstrow und schrieb hierüber seinen 1985 veröffentlichten Roman: „Das Jahr in Güstrow“. Als er nach dem Fall der Mauer eine Lesung in Schwerin veranstaltete, nahm Margarete Mahn Kontakt zu ihm auf. Bei mehreren Treffen erzählte sie Beutin bereitwillig aus ihrem Leben und stellte ihm Dokumente zur Verfügung. Daraus entstand 20 Jahre später der hier vorliegende Roman, der keineswegs die quellenkritischen Ansprüche einer historischen Darstellung für sich reklamiert, wohl aber – bei allen Einforderungen schriftstellerischer Freiheit – ein wahrhaftiges Lebensbild einer „roten Bürgermeisterin“ in Mecklenburg zeichnet.
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Erschienen:
2011
Angebot vom:
10.01.2021
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Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns
von Bockel Verlag
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Wernershagener Weg 50
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Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, haben wir dem alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Falle spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem dieser uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
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