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gebrauchtes Buch
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Zustand:
leichte Gebrauchsspuren
Format:
20,8 x 14,6 x 2,2 cm
Beschreibung:
Der Ratgeber mit CD-ROM bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen und alle Arbeitshilfen zur fristgerechten Planung und Durchführung der Betriebsratswahlen. Mit diesem Buch führen Sie die Betriebsratswahlen erfolgreich durch: von der Vorbereitung bis zum Wahltag, von den Kosten bis zu den Aufgaben nach der Wahl.Eine systematische Einführung, in die ein Ablaufschema eingearbeitet ist, zieht so knapp wie möglich eine rote Linie durch die Betriebsratswahl, an der sich Wahlvorstand, Arbeitgeber und andere Interessierte durch das Wahlverfahren arbeiten können.INHALTE:- Ablauforientierte Darstellung, wie die Betriebsratswahlen fristgerecht vorbereitet und rechtssicher durchgeführt werden.- Beschreibung des regulären Verfahrens sowie des vereinfachten Verfahrens für kleinere Betriebe.- Die typischen Gründe für Wahlanfechtungen - so sind Sie gewappnet und vermeiden Fehler bei der Durchführung der Wahl.- Zum schnellen Nachschlagen: das große Lexikon der Betriebsratswahlen.- NEU in der 4. Auflage: aktuelle Informationen für die Betriebsratswahlen 2010. AUF CD-ROM:- Ablaufplan- Wahlunterlagen- Muster für Ausschreibung- Stimmzettel-Vordruck- Wahlordnung- Betriebsverfassungsgesetz und Urteile Autor: Dietmar Heise ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Dr. Philip Merten ist Rechtsanwalt in Solingen und hat seinen Schwerpunkt im Betriebsverfassungsrecht und Tarifrecht. Inhalt: Vorwort Das bietet Ihnen dieses Buch TEIL ICHRONOLOGISCHE DARSTELLUNG EINER BETRIEBSRATSWAHL 1 DER ZEITPUNKT DER BETRIEBSRATSWAHLEN 1.1 Die regelmäßigen Betriebsratswahlen 1.1.1 Die zu spät eingeleitete Betriebsratswahl 1.1.2 Die zu früh eingeleitete Betriebsratswahl 1.1.3 Die Koordination mit den Wahlen zum Sprecherausschuss 1.2 Außerordentliche Betriebsratswahl 1.2.1 Allgemeines 1.2.2 Die einzelnen Tatbestände 1.3 Weiterführung der Geschäfte bei außerordentlicher Betriebsratswahl 2 REGULÄRES WAHLVERFAHREN ODER VEREINFACHTES WAHLVERFAHREN? 2.1 Welches Wahlverfahren ist einschlägig? 2.1.1 Betrieb mit bereits bestehendem Betriebsrat 2.1.2 Betriebe ohne Betriebsra t2.2 Wahlmöglichkeit in Betrieben bis 100 Arbeitnehmern 3 DIE VORBEREITUNG DER REGULÄREN WAHL 3.1 Die Bestellung des Wahlvorstands 3.1.1 Zeitpunkt der Bestellung 3.1.2 Der Akt der Bestellung 3.1.3 Zusammensetzung des Wahlvorstands 3.1.4 Bestellung durch Arbeitsgericht oder Gesamt-/Konzernbetriebsrat 3.1.5 Die rechtliche Stellung der Wahlvorstandsmitglieder 3.1.6 Beginn und Beendigung des Wahlvorstandsamts 3.2 Die Maßnahmen des Wahlvorstands bis zur Einleitung der Wahl 3.2.1 Die erste Sitzung des Wahlvorstands 3.2.2 Allgemeine Regeln für die erste und weitere Sitzungen des Wahlvorstands 3.2.3 Welche Aufgaben stehen an? 4 VON DER EINLEITUNG DER WAHL BIS ZUM WAHLTAG 4.1 Einleitung der Wahl/Erlass des Wahlausschreibens 4.1.1 Allgemeines zur Einleitung der Wahl 4.1.2 Der Inhalt des Wahlausschreibens 4.1.3 Berichtigung oder Ergänzung des Wahlausschreibens 4.2 Nach Erlass des Wahlausschreibens bis zum Wahltag 4.2.1 Korrekturen der Wählerliste 4.2.2 Einreichung der Wahlvorschläge 4.2.3 Entgegennahme der Vorschlagslisten 4.2.4 Prüfung und Beanstandung der Vorschlagslisten 4.2.5 Sonderfall: Innerhalb der Frist von § 6 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 1 WOBetrVG sind keine gültigen Wahlvorschläge eingereicht worden 4.2.6 Bekanntmachung der Vorschlagslisten 4.2.7 Vorbereitung der Wahlhandlung 5 DIE WAHL UND DIE AUFGABEN NACH DER WAHL 5.1 Die verschiedenen Varianten der Wahl 5.1.1 Verhältniswahl, Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten 5.1.2 Mehrheitswahl, Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste 5.2 Briefwahl 5.3 Aufgaben nach der Wahl 5.3.1 Mitteilung an weitere Beteiligte 5.3.2 Einberufung der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats 5.3.3 Aufbewahrung der Wahlakten, Einsichtsrecht 6 DIE WAHL IM VEREINFACHTEN WAHLVERFAHREN 6.1 Allgemeines 6.2 Einstufiges vereinfachtes Wahlverfahren 6.2.1 Die Vorbereitung der vereinfachten einstufigen Wahl 6.2.2 Von der Einleitung der vereinfachten einstufigen Wahl bis zum Wahltag 6.2.3 Die Wahl und Aufgaben nach der Wahl 6.3 Zweistufiges vereinfachtes Wahlverfahren 6.3.1 Die Vorbereitung der vereinfachten zweistufigen Wahl 6.3.2 Die erste Wahlversammlung 6.3.3 Aufgaben zwischen erster und zweiter Wahlversammlung 6.3.4 Die zweite Wahlversammlung und Aufgaben nach der Wahl 7 WAHLANFECHTUNG/NICHTIGKEIT DER WAHL 7.1 Allgemeines 7.2 Wahlanfechtung 7.2.1 Übersicht 7.2.2 Anfechtungsgründe 7.2.3 Anfechtungsberechtigte 7.2.4 Anfechtungsfrist 7.2.5 Inhalt des Antrags 7.2.6 Anfechtungsgegner 7.2.7 Anfechtungsverfahren 7.3 Nichtigkeit der Betriebsratswahlen 7.3.1 Allgemeines 7.3.2 Nichtigkeitsgründe 7.3.3 Folgen der Nichtigkeit 8 DIE KOSTEN DER WAHLTEIL IIWÖRTERBUCH DER BETRIEBSRATSWAHLSTICHWORTVERZEICHNIS Zu Beginn einer jeden Betriebsratswahl stellt sich die Frage nach dem Zeitpunkt: Wann soll gewählt werden? Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet in § 13 zwischen regelmäßigen und außerordentlichen Betriebsratswahlen. Bei den regelmäßigen (turnusmäßigen) Wahlen ist der Zeitraum, in dem die Stimmabgabe stattzufinden hat, gesetzlich festgelegt, während eine außerordentliche Betriebsratswahl nur (und immer) dann stattfindet, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen. (Siehe auch Zeitpunkt der Betriebsratswahlen.)1.1 DIE REGELMÄßIGEN BETRIEBSRATSWAHLENDie regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt (§ 13 Abs. 1 BetrVG). Dieser Vier-Jahres-Rhythmus führt nach den Betriebsratswahlen in 2010 zu weiteren Wahljahren in 2014, 2018 ...Der gesetzlich festgelegte Zeitraum (zwischen dem 1. März und dem 31. Mai) fixiert den Tag (oder die Tage) der Stimmabgabe. Er gilt also nur für den Wahlakt selbst. Die Wahlvorbereitungen, insbesondere die Bestimmung des -> Wahlvorstands und dessen erste Maßnahmen zur Einleitung der Wahl, können bereits vor dem 1. März erfolgen.Eine genauere Bestimmung des Zeitplans hängt von dem Termin ab, an dem die Amtszeit des alten Betriebsrats (s. § 21 BetrVG) endet (-> Amtszeit des Betriebsrats).Spätestens 10 Wochen vor diesem Datum hat der Betriebsrat den Wahlvorstand, dem die Vorbereitung und Durchführung der Wahl obliegt, zu bestellen.Spätestens sechs Wochen vor dem (ggf. ersten) Tag der Stimmabgabe erlässt der Wahlvorstand ein -> Wahlausschreiben; der (ggf. erste) Tag der Stimmabgabe soll spätestens eine Woche vor dem Tag liegen, an dem die Amtszeit des Betriebsrats endet. Damit liegt ein flexibles System vor, das in der Regel immer nur bestimmte Zeiträume (bis zu einem letztmöglichen Termin) für die einzelnen Stationen der Wahl vorsieht (siehe auch -> Fristberechnung).BEISPIEL:Tag der Beendigung der Amtszeit: 12. April 2010 (Montag); Bestellung des Wahlvorstands bis spätestens 1. Februar 2010 (Montag) - spätestens 10 Wochen vorher. Da die Bestellung selbstverständlich auch schon zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist, sollte sie in weniger einfach gelagerten Fällen sinnvollerweise - um einen zu gedrängten Zeitplan zu vermeiden - auch früher (im Beispielsfall etwa bereits Mitte Januar) vorgenommen werden.1.1.1 DIE ZU SPÄT EINGELEITETE BETRIEBSRATSWAHLWird die Wahl sehr spät eingeleitet und findet infolgedessen der Wahltag nach dem 31. Mai statt, so kann die Wahl trotz des Gesetzesverstoßes in aller Regel als wirksam angesehen werden. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 6 kann nämlich außerhalb des genannten Zeitraums ein Betriebsrat gewählt werden, wenn im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht. Dies ist nach dem 31. Mai aber regelmäßig der Fall, da nach § 21 Satz 3 BetrVG mit dem Ablauf dieses Termins die Amtszeit des bisherigen Betriebsrats spätestens endet. Aus der ursprünglich geplanten regelmäßigen Betriebsratswahl wird so eine zulässige außerordentliche Betriebsratswahl.1.1.2 DIE ZU FRÜH EINGELEITETE BETRIEBSRATSWAHLIndessen ist eine regelmäßige Betriebsratswahl, bei der der Tag der Stimmabgabe vor dem 1. März des regelmäßigen Wahljahres liegt, in aller Regel nichtig (BAG v. 11.4.1978, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972). Es liegt ein grober und offensichtlicher Verstoß gegen die wesentlichen Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts vor. Zu prüfen ist allerdings, ob für die Wahl die Voraussetzungen für eine außerordentliche Betriebsratswahl nach § 13 Abs. 2 BetrVG (s. unter 2., S. 17; -> Zeitpunkt der Betriebsratswahl) in Betracht kommen. Lagen die Voraussetzungen einer der dort genannten Fälle vor, so ist die Wahl wirksam. Kam eine dieser Varianten wenigstens ernsthaft in Betracht, so ist die Wahl nur anfechtbar (-> Wahlanfechtung), auch wenn die Voraussetzungen letztlich rechtlich nicht gegeben waren. Denkbar ist zudem, dass Neuwahlen nach § 21a BetrVG wegen Untergang eines Betriebs erforderlich geworden sind.1.1.3 DIE KOORDINATION MIT DEN WAHLEN ZUM SPRECHERAUSSCHUSS§ 13 Abs. 1 Satz 2 BetrVG und § 5 Abs. 1 Satz 2 Sprecherausschussgesetz (SprAuG) bestimmen, dass die regelmäßigen Betriebsratswahlen zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten sind (-> Sprecherausschuss). Aus § 3 Abs. 1 Satz 2 der Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz (WOBetrVG) ergibt sich, dass unter "Einleitung" der Erlass des Wahlausschreibens durch den Wahlvorstand zu verstehen ist (-> Einleitung der Betriebsratswahl). Der jeweilig weitere Ablauf der Wahl kann zeitlich wieder auseinanderfallen. So können beispielsweise für die Betriebsratswahl und die Sprecherausschusswahl verschiedene Wahltage bestimmt werden. Sinn und Zweck der zeitgleichen Einleitung ist, dass die Einordnung der Arbeitnehmer zur Gruppe der -> leitenden Angestellten (§ 5 Abs. 3 BetrVG) zu einem bestimmten Zeitpunkt eindeutig festgestellt werden soll. Reihe/Serie: Haufe Fachbuch Sprache deutsch Recht Steuern Arbeits- / Sozialrecht Betriebsrat Betriebsratswahl Betriebsratswahlen Betriebsverfassungsgesetz Recht Arbeitsrecht Sozialrecht Praxisratgeber Wahlordnung Betriebsverfassung ISBN-10 3-448-09772-1 / 3448097721 ISBN-13 978-3-448-09772-6 / 9783448097726